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Umwandlungsverbot in Eigentumswohnungen in München & Region beschlossen
Der Freistaat Bayern führt zum 01.06.2023 ein Umwandlungsverbot für Mietwohnungen ein. Es gilt für 50 Kommunen dessen Wohnungsmarkt als angespannt eingestuft wird. Neben der Landeshauptstand München fallen folgende Städte: Dachau, Fürstenfeldbruck, Germering, Puchheim und Grafing, sowie die Gemeinden wie Eching, Unterföhring, Haar, Höhenkrichen-Siegertsbrunn, Unterhaching, Kirchseeon, Markt Schwaben sowie Münsing.
Vom Umwandlungsverbot nicht betroffen sind Häuser mit bis zu 10 Wohneinheiten.
Das Umwandlungsverbot ist vorerst befristet auf den 31.12.2025.